Allgemein gilt: Unterrichtstage und -zeiten, Gruppengrößen usw, werden von der Musikschule festgelegt. Es gibt für alle Kurse eine Mindestanzahl an teilnehmenden Kindern, wird diese nicht (mehr) erreicht, können Gruppen zusammengelegt oder ganz geschlossen werden. Es besteht kein Anspruch auf einen Platz in einer anderen Gruppe, wenn seitens der Musikschule ein Kurs geschlossen wird.
gültig ab September 2024
Eltern-Kind-Kurse (Piepmätze, Musifanten)
Kursleitung: Kati Breuer
Unser Schuljahr geht vom 1.9.- 31.8. Die Eltern-Kind-Kurse können jeweils zum 31.12. oder zum 30.4. mit einer Frist von 4 Wochen gekündigt werden, zum 31.8. enden sie automatisch. Die Unterrichtsgebühr versteht sich als Jahresgebühr, die unabhängig von Ferien und Feiertagen in 12 gleichen Raten von 30,- Euro jeweils zur Monatsmitte per Lastschrift eingezogen wird. Die Entgelte werden bis zum festgesetzten Kündigungstermin auch dann erhoben, wenn der Schüler den angebotenen Unterricht nicht mehr wahrnimmt. Eine zeitlich rückwirkende Kündigung ist ausgeschlossen.
In den niedersächsischen Schulferien und an Feiertagen finden keine Musikstunden statt.
Die erste Stunde in der neuen Gruppe gilt als Schnuppertermin, wer sich danach gegen den Kurs entscheidet, sagt möglichst schnell Bescheid, damit ein Kind von der Warteliste nachrücken kann. In diesem Fall wird für die eine Stunde keine Gebühr erhoben.
Geschwisterkinder unter einem Jahr dürfen jederzeit mitgebracht werden, ältere Kinder können nach Absprache in Ausnahmefällen an der Stunde teilnehmen. Nimmt ein Geschwisterkind, das älter als 12 Monate ist, regelmäßig an der Musikstunde teil, so muss es ebenfalls angemeldet werden und zahlt die halbe Kursgebühr.
Ausfallregelung
Für den Fall, dass die Musikstunde wegen Krankheit der Kursleitung mehr als zweimal jährlich ausfallen muss, wird die Gebühr für die über zwei Stunden hinaus ausgefallenen Stunden erstattet. Fällt der Unterricht aus anderen Gründen (z.B. Fortbildung) aus, wird die Stunde nach Absprache nachgeholt oder erstattet. Stunden, die durch Verschulden der Teilnehmer ausfallen, werden nicht nachgeholt oder vergütet.
Erfahrungsgemäß kommt es in der Erkältungszeit und bei großer Hitze manchmal zu gehäuften Absagen für die einzelnen Stunden. Sollten so viele Kinder absagen, dass nur noch drei übrig bleiben, so fällt die Stunde aus und die Kinder, die gekommen wären, dürfen zu Besuch in eine andere Gruppe gehen.
Musimo, YogaMotorik®
Kursleitung: Tessa Breuer
Unser Schuljahr geht vom 1.9.- 31.8. Der erste Monat gilt als (kostenpflichtige) Probezeit, während der ohne Angabe von Gründen zum Monatsende gekündigt werden kann. Danach greift die reguläre Kündigungsregelung, nach der zum Ende des Schulhalbjahres (31.1.) mit einer Frist von 4 Wochen gekündigt werden kann, zum 31.8. endet der Kurs automatisch.
Die Unterrichtsgebühr versteht sich als Jahresgebühr, die unabhängig von Ferien und Feiertagen in 12 gleichen Raten von 30,- Euro jeweils zur Monatsmitte per Lastschrift eingezogen wird. Die Entgelte werden bis zum festgesetzten Kündigungstermin auch dann erhoben, wenn der Schüler den angebotenen Unterricht nicht mehr wahrnimmt. Eine zeitlich rückwirkende Kündigung ist ausgeschlossen.
In den niedersächsischen Schulferien und an Feiertagen finden keine Musikstunden statt.
Ausfallregelung
Für den Fall, dass die Musikstunde wegen Krankheit der Kursleitung mehr als zweimal jährlich ausfallen muss, wird die Gebühr für die über zwei Stunden hinaus ausgefallenen Stunden erstattet. Fällt der Unterricht aus anderen Gründen (z.B. Fortbildung) aus, wird die Stunde nach Absprache nachgeholt oder erstattet. Stunden, die durch Verschulden der Teilnehmer ausfallen, werden nicht nachgeholt oder vergütet.
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